Antragstellung & Termine

Lieber Antragsteller,

die Volksbank Kraichgau Stiftung weist in ihrer Satzung einen weit gefassten Förderzweck auf, um möglichst viele Projekte und Vorhaben zu unterstützen.
 
Grundlage für die Vergabe von Spenden sind Ihre eingereichten Förderanträge.

Zweimal jährlich, im April und Oktober, beschließt unser Beirat über die Vergabe der Zuwendungen.

Dabei werden die Begründungen der Anträge geprüft.

Wird unseren Förderkriterien und dem Stiftungszweck entsprochen?

Unsere Anforderungen an ihr Projekt:

  • Das zu fördernde Projekt entspricht dem Stiftungszweck der Volksbank Kraichgau Stiftung und ihren Förderrichtlinien. Die Förderung erfolgt in der Regel einmalig.
  • Eine rückwirkende Bezuschussung von Maßnahmen ist nicht möglich. Die Antragstellung muss zu Beginn des Projektes erfolgen.
  • Ein Finanzierungsplan ist vorzulegen.

  • Des Weiteren gelten unsere Förderrichtlinien.

Unsere Anforderungen an den Antragsteller:

  • Der Antragsteller ist eine gemeinnützige Institution oder ein Verein welcher in der Region organisiert ist und berechtigt ist, eine gültige Spendenbescheinigung auszustellen.
  • Der Antragsteller reicht der Volksbank Kraichgau Stiftung zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Förderantrag einen Nachweis ein (Gemeinnützigkeitserklärung & Freistellungsbescheid).


    Die Einreichungsfrist für ihre Anträge endet jeweils am 30.03. oder 30.09. jährlich.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden in der Ausgabe Formulierungen wie z. B. Antragsteller im geschlechtsneutralen Sinn verwendet.