dazu fühlen wir uns verpflichtet
Für Wachstum sorgen
Sie haben vieles erreicht. Verantwortung zu übernehmen ist für Sie eine Lebenshaltung, bleibende Werte zu schaffen ist für Sie Lebenswerk. Nun ist die Zeit reif für den nächsten Schritt. Ob Sie als Zustifter eine bestehende Stiftung stärken oder Ihr Lebenswerk mit einer eigenen Stiftung krönen möchten - als Partner und Berater setzen wir uns dafür ein, dass aus Ihrem Antrieb Wirklichkeit wird. denn so vielfältig die Möglichkeiten einer Stiftung sind, so komplex sind auch die Fragestellungen rund um alle rechtlichen und steuerlichen Themen.
Gehen Sie diesen Weg mit: als Stifter, Zustifter oder Spender!
Machen Sie mit – spenden Sie mit!
Sie können sich mit den Zielen der Volksbank Kraichgau Stiftung identifizieren?
Dann machen Sie mit.
Unterstützen auch Sie die Volksbank Kraichgau Stiftung und ihre Zwecke und spenden Sie.
Ihre Spende überweisen Sie bitte an nachfolgendes Konto:
Kontoinhaber: Volksbank Kraichgau Stiftung
IBAN: DE46 6729 2200 0036 0036 00
BIC: GENODE 61 WIE
Bank: Volksbank Kraichgau eG
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen sowie die Anschrift an. Selbstverständlich stellen wir eine Zuwendungsbestätigung aus.
Stiften auch Sie Zukunft – unterstützen Sie unser Engagement.
Durch Zustiften in unser Stiftungskapital, das dauerhaft erhalten bleiben muss und laufende Erträge sichert.
Stiften für die Ewigkeit
Wir freuen uns sehr darüber, wenn Sie sich als Zustifter unserer Stiftung anschließen. Damit tragen Sie zur nachhaltigen Sicherung der Tätigkeit der Volksbank Kraichgau Stiftung bei und engagieren sich zum Wohle vieler in unserer Region. Als Zustifter können Sie festlegen, wer oder was unterstützt werden soll. Sie können u. a. auch festlegen, ob aus Ihrer Zustiftung nur der Zinsertrag eingesetzt wird oder auch kapitalverzehrend ausgeschüttet werden soll. Der Bankhintergrund unserer Stiftung gewährleistet Ihrer Zustiftung, Ihrem Förderungsgedanken und Ihren Richtlinien eine dauerhafte und sichere Fortführung. Die Wertigkeit und Wichtigkeit von Stiftungen zeigt sich auch darin, dass Sie gleichzeitig Steuerersparnisse nutzen können. Ihre Stiftungsbeiträge sind u. a. von der Schenkungssteuer befreit. Wenn Sie sich entschließen, Ihren Nachlass zu regeln und mit Teilen davon für eine gute Sache eintreten möchten, dann berücksichtigen Sie die Stiftung schon jetzt in einer testamentarischen Verfügung. Wir informieren Sie gerne persönlich.