Liebe Antragssteller,
die Volksbank Kraichgau Stiftung weist in ihrer Satzung einen sehr weit gefassten Förderzweck auf, um möglichst viele Projekte und Vorhaben unterstützen zu können - um Gutes zu tun.
Grundlage für die Vergabe von Spenden bilden die eingereichten Förderanträge. Die Entscheidung über die Vergabe der Spende trifft der Stiftungsvorstand. Die Sitzungen des Vorstandes finden in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Halbjahr statt.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Förderanträge prüfen und bewerten können.