Förderantrag

Liebe Antragssteller,

die Volksbank Kraichgau Stiftung weist in ihrer Satzung einen sehr weit gefassten Förderzweck auf, um möglichst viele Projekte und Vorhaben unterstützen zu können - um Gutes zu tun.

Grundlage für die Vergabe von Spenden bilden die eingereichten Förderanträge. Die Entscheidung über die Vergabe der Spende trifft der Stiftungsvorstand. Die Sitzungen des Vorstandes finden in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Halbjahr statt.

Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Förderanträge prüfen und bewerten können.


Anforderungen an die Vergabe von Spendengeldern

Folgende Anforderungen stellt die Volksbank Kraichgau Stiftung an die Vergabe von Spendengeldern:

Anforderungen an das zu fördernde Projekt

  • Das zu fördernde Projekt entspricht dem Stiftungszweck der Volksbank Kraichgau Stiftung rund um die oben genannten Förderschwerpunkte und wirkt nachhaltig in der Region.
  • Die Förderung erfolgt in der Regel einmalig, eine kontinuierliche Unterstützung ist nicht möglich.
  • Die mit einer Förderung verbundenen Spendengelder dürfen nicht für laufende Betriebskosten oder für Honorarkosten eingesetzt werden.
  • Die Volksbank Kraichgau Stiftung übernimmt grundsätzlich eine Co-Finanzierung von Projekten, daher muss der Antragssteller vor Auszahlung der Spende nachweisen, dass das Projekt vollständig finanziert ist und umgesetzt wird.


Anforderungen an den Antragssteller

  • Der Antragssteller ist als gemeinnützige Institution oder Verein in der Region organisiert und berechtigt, eine gültige Spendenbescheinigung auszustellen.
  • Der Antragssteller reicht der Volksbank Kraichgau Stiftung zusammen mit dem Förderantrag einen Nachweis diesbezüglich ein (Gemeinnützigkeitserklärung & Freistellungsbescheid).
  • Die Antragsstellung erfolgt durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Förderantrags bei der Volksbank Kraichgau Stiftung.

Förderantrag

Bewerben Sie sich hier um eine Förderung der Volksbank Kraichgau Stiftung

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Angaben zum Projekt
  3. Kosten
  4. Erklärung & Anhang
  5. Zusammenfassung
Angaben zum Antragsteller

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Antragsteller


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Hinweis

Die Volksbank Kraichgau Stiftung fördert nur Projekte, die in ihrem Geschäftsgebiet liegen. Projekte, die kommerzielle Interessen verfolgen oder die nur Einzelpersonen zugutekommen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Laufende Projektkosten (z.B. Miet- und Personalkosten) werden ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen gefördert. Grundsätzlich können Anträge für jedes Einzelprojekt nur einmalig gestellt werden. Der Stiftungsvorstand entscheidet über die vorliegenden Stiftungsanträge nach freiem Ermessen.

Die Entscheidung für den Förderantrag wird schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung eines Förderantrags wird nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Steuerliche Einordnung